Die Mitarbeiterseite hat in der März-Sitzung der Bundeskommission einen im Vergleich zur ersten Fassung von 2020 überarbeiteten Antrag zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes eingebracht.
Die Dienstgeberseite hat auch diesen Antrag abgelehnt. Daraufhin wurde mit der erforderlichen Mehrheit der Vermittlungsausschuss angerufen.
In der letzten Amtszeit konnte das Vermittlungsverfahren wegen des Fehlens der dienstgeberseitigen Vorsitzenden nicht in der zweiten Stufe zu einem Ergebnis geführt werden.