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Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege müssen laut Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes neu angepasst werden.

Berlin / Freiburg. Die Dienstgeber- und Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK-Caritas) haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam beantragt, die Pflegekommission erneut einzuberufen. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) regelt, dass diese achtköpfige Kommission aus Vertretern von Arbeitge-bern und Arbeitnehmern in der Pflegebranche Vorschläge für Arbeitsbedingungen, insbesondere den Mindestlohn, erarbeitet. Zwar endet die derzeit gültige Verordnung über Mindestlohn und Ar-beitsbedingungen erst 2017, aber beide Tarifpartner der AK-Caritas wollen die Zeit nutzen, denn sie sehen Handlungsbedarf.

„Ein Mindestlohn speziell für die Pflegebranche muss dringend für die Zeit nach dem 31. Oktober 2017 erneut festgelegt und weiterentwickelt werden – auch nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Wir brauchen dringend eine Wertschätzung für die schwere Arbeit gerade im unteren Lohnbereich. Ebenfalls muss die weitere Ost-West-Angleichung bei der Höhe des Pflegemindest-lohns dabei auf der Agenda stehen“ sagt Thomas Rühl, Sprecher der Mitarbeiterseite der Arbeits-rechtlichen Kommission (ak.mas).

„Die Anforderungen an die Pflegekräfte sind hoch und steigen weiter, gleichzeitig binden sich im-mer weniger Anbieter an Tarife“, sagt Lioba Ziegele, Sprecherin der Dienstgeberseite. „Deswegen ist der Mindestlohn in der Pflege als untere Lohngrenze so wichtig.“ Beide Seiten der AK-Caritas wollen sich in der Kommission für eine Erhöhung des Pflegemindestlohns einsetzen.

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