Informationen zur Altenpflege
Zur Caritas gehören deutschlandweit fast 3.000 stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen. In diesen Einrichtungen arbeiten rund 120.000 Beschäftigte, davon lediglich knapp 29.000 in Vollzeit. In der Altenpflege gibt es also einen sehr hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigungen; der Frauenanteil liegt bei 87 Prozent.
Die Eingruppierung der Beschäftigten im Altenhilfebereich erfolgt in der Anlage 32 der AVR Caritas. Für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhandelt die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommissionen Gehälter und Arbeitsbedingungen.
Unsere Arbeit, unsere Positionen
Die Mitarbeiterseite der Caritas tritt für eine Aufwertung der Pflegeberufe in der Altenhilfe ein: für bessere Arbeitsbedingungen insbesondere Arbeitszeiten, für bessere Gehälter, die auch bei Teilzeit Altersarmut vermeiden und für eine angemessenere Personalbemessung.
In der Anlage 32 zu den AVR Caritas wird bei den Eingruppierungsmerkmalen zwischen ambulant und (teil-)stationär unterschieden. Weiterhin nimmt der Anteil der Mitarbeitenden, die nur anteilig pflegerische Aufgaben verrichten zu (Betreuungskräfte). Diese Kräfte fallen unter die Anlage 2 der AVR Caritas. Das hat zur Folge, dass innerhalb des Teams, der Station oder des Wohnbereichs unterschiedliche Arbeitsbedingungen herrschen. Hier besteht ein Bedarf an Anpassung, damit die momentane Finanzierungslage nicht zu Lasten der Mitarbeitenden geht.
Politisch streben wir eine Reform der Pflegeversicherung an, um die Altenpflege zukunftsfest zu gestalten. Dringend notwendige Verbesserungen in der Vergütung und den Arbeitsbedingungen dürfen nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen.
Die AG Altenhilfe der ak.mas
Die Arbeitsgruppe Altenpflege der ak.mas beschäftigt sich mit Themen, die den Bereich der Altenpflege betreffen und bereitet Positionen und Forderungen.
- Angleichung an die Werte der Anlage 31 (Pflege in Krankenhäusern) mit einheitlichen Eingruppierungsmerkmalen. Das betrifft den materiellen Bereich (Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen und somit die Möglichkeit einer höheren Eingruppierung), Angleichung von Zuschlägen, Bezahlung von Bereitschaftsdiensten, Jahressonderzahlung bei Dienstgeberwechsel, aber auch die Arbeitsbedingungen, wie z.B. Zusatzurlaube
- In Bezug auf die generalistische Ausbildung eine Gleichstellung der Tätigkeit
- Abgrenzung zu nichtpflegerischen Tätigkeiten
- Abgeltung von Sonderleistungen