Altenpflege in der Caritas
Zur Caritas gehören deutschlandweit fast 3.000 stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen. In diesen Einrichtungen arbeiten rund 120.000 Beschäftigte, davon knapp 29.000 in Vollzeit. In der Altenpflege gibt es somit einen sehr hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigungen; der Frauenanteil liegt bei 87 Prozent.
Die Eingruppierung der Beschäftigten im Altenhilfebereich erfolgt für die Pflegemitarbeiter/innen in der Anlage 32 der AVR Caritas. Mitarbeiter/innen in der Betreuung, und Versorgung sind in Anlage 2 der AVR Caritas eingruppiert. Für diese Arbeitnehmer/innen verhandelt die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) Gehälter und Arbeitsbedingungen.
Unsere Arbeit, unsere Positionen
Die Aufwertung der Pflegeberufe bleibt auch zukünftig ein wichtiges Thema für die ak.mas. Wir setzen uns auch weiterhin für bessere Arbeitsbedingungen insbesondere Arbeitszeiten, für gute Bezahlung, die auch bei Teilzeit Altersarmut vermeidet und für eine angemessene Personalbemessung ein.
In der Anlage 32 der AVR Caritas wird bei den Eigruppierungsmerkmalen zwischen ambulant und (teil-)stationär unterschieden. Das kann bedeuten: gleiche Arbeit – unterschiedliche Bezahlung. Immer mehr Beschäftigte verrichten nur anteilig pflegerische Aufgaben (z.B. Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter u. ä.). Sie sind in der Anlage 2 eingruppiert, die aktuell überarbeitet wird. Das hat zur Folge, dass innerhalb des Teams, der Station oder des Wohnbereichs unterschiedliche Arbeitsbedingungen gelten. Wir streben einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter/innen in Altenhilfeeinrichtungen an.
Politisch unterstützen wir eine Reform der Pflegeversicherung, um die Altenpflege zukunftssicher zu gestalten. Dringend notwendige Verbesserungen in der Vergütung und den Arbeitsbedingungen dürfen nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen.
Die AG Altenhilfe der ak.mas
Die Arbeitsgruppe Altenhilfe der ak.mas beschäftigt sich mit Themen, die die Altenpflege betreffen. Das sind Anträge die AVR betreffend, aber auch Positionen und Forderungen, die an die Politik herangetragen werden.
Unsere aktuellen Themen:
- Angleichung an die Anlage 31 (Pflege in Krankenhäusern) mit einheitlichen Eingruppierungsmerkmalen. Das betrifft den materiellen Bereich (Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen), Angleichung von Zuschlägen, Bezahlung von Bereitschaftsdiensten, Jahressonderzahlung bei Dienstgeberwechsel, aber auch die Arbeitsbedingungen, wie z.B. Zusatzurlaube
- Mit Einführung der generalistischen Ausbildung eine Gleichstellung der Tätigkeit und Vergütung
- Abgeltung von zusätzlichen Tätigkeiten
- Umsetzung der Personalbemessung in der Altenhilfe: welche neuen Aufgaben kommen auf die Pflegekräfte zu, ergeben sich daraus ggfs. neue Eingruppierungsrelevante Merkmale?
- Vollzeitstellen als Normalarbeitsverhältnis auch in der Altenpflege, Teilzeit nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
- Tarifierung von neuen Berufsbildern in der Altenpflege
- Bedingungen für Familienfreundliche Arbeitsplätze schaffen