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Neue Entgeltordnung - Reform Anlage 2
Reformprozess Anlage 2 geht weiter!
Aktueller Stand zur Umsetzung des sog. Anlage 2-Prozesses
Die beiden Seiten der AK haben sich zu Beginn des Jahres 2017 darauf verständigt, auch die Tätigkeiten in der Anlage 2 AVR in neue Tarifstrukturen zu überführen. Im Jahr 2017 begannen zunächst umfangreiche seitige Beratungen, die bis Ende 2018 andauerten. Anfang 2019 wurden dann gemeinsame Beratungen aufgenommen. Wegen der grundsätzlich unvereinbaren Positionen der beiden Seiten wurden die Beratungen im Herbst 2019 abgebrochen. Dann kam Corona…
Im Dezember 2021 beauftragte dann die Bundeskommission eine paritätisch besetzte Verhandlungsgruppe damit, die Verhandlungen wiederaufzunehmen. Diese hatte bereits ab Oktober 2021 Vorverhandlungen geführt und einen Fahrplan für die Verhandlungen erarbeitet. Allerdings wurde ebenfalls vereinbart, dass die Verhandlungen zur Anlage 2 immer dann unterbrochen werden, wenn aktuelle Tarifverhandlungen geführt werden.
Die Verhandlungsgruppe tagte dann bis Anfang Juni 2022 in monatlichen Treffen. Danach wurden die Verhandlungen vereinbarungsgemäß bis Ende 2022 unterbrochen, weil die Tarifverhandlungen zur Tarifrunde Ärzte und zur Aufwertungsrunde Sozial- und Erziehungsdienst anstanden.
Mit Beginn des Jahres 2023 hatte die Verhandlungsgruppe die Verhandlungen wiederaufgenommen. Auch im Jahr 2024 sind weitere Verhandlungstermine vereinbart.
Bitte beachten Sie hierzu auch die gemeinsame Erklärung der beiden Seiten vom 16. Dezember 2021.
Informationen zur neuen Entgeltordnung für die Caritas – EGO-Prozess
Im Dezember 2016 vollzog die Bundeskommission den ersten Schritt zu einer neuen Entgeltordnung, orientiert am TVöD – zunächst für die Beschäftigten nach den Anlagen 31 (Krankenhauspflege) und 32 (stationäre und ambulante Langzeitpflege) der AVR Caritas. Die wesentlichen Veränderungen dieser neuen Entgeltordnung waren neue Eingruppierungsmerkmale für die Pflegekräfte sowie neue Entgelttabellen mit veränderten Stufenlaufzeiten und Höhergruppierungsregeln.
Der zweite Schritt wurde bereits im Juni 2016 begonnen, mit dem Beschluss, auch die Beschäftigen der Anlage 2 in die neue Entgeltordnung zu überführen. Dieser Prozess dauert bis heute an. Die Mitarbeiterseite hat ihre Positionen zur Reform der Anlage 2 sehr sorgfältig in Arbeitsgruppen und wiederholt in der Mitgliederversammlung und im Leitungsausschuss ausgearbeitet.
In die Anlage 2 ist eine Vielzahl von Berufen eingruppiert, die nicht in den "großen" Anlagen 31 und 32 (Pflege), 33 (Sozial- und Erziehungsdienst) oder Anlage 30 (Ärztlicher Dienst) erfasst sind:
- Beschäftigte in der Verwaltung
- Psychologinnen / Psychologen und Psychotherapeutinnen und -therapeuten
- Hochschuldozentinnen und -dozenten
- Apothekerinnen und Apotheker
- Küchenleiterinnen und -leiter
- Leiterinnen und Leiter verschiedener therapeutscher Bereiche
- Audiometristen
- Ergotherapeutinnen und -therapeuten
- Diätassistentinnen und -assistenten
- Ingenieurinnen und Ingenieure
- ...und viele mehr
Die ak.mas INFO zur Anlage 2 Reform mit unseren Positionen finden Sie als Download auf dieser Seite. ...
Ansprechpartner
Oliver Hölters
Sprecher der Mitarbeiterseite