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Ab 01.01.2019 werden alle Heilerziehungs-Pflegeschüler in Anlage 7B II AVR eingruppert.

Die Regionalkommission Baden-Württemberg hat am 19. Oktober den Beschluss gefasst, die Heilerziehungs-Pflegeschüler in die AVR aufzunehmen. Diese waren bisher nicht tarifiert.

Bereits seit einigen Jahren versucht die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Baden-Württemberg die Auszubildenden der Heilerziehungspflege in die Anlage 7B II der AVR einzubinden. Bisher war diese Gruppe nicht in der AVR erwähnt, obwohl die Ausbildung seit vielen Jahrzehnten stattfindet.

Nach mehreren Versuchen, dies auf Bundes- oder Regionalebene umzusetzen, gab die Bundeskommission dem Antrag der Regionalkommission Baden-Württemberg statt, die Regelungskompetenz in die Region zu übertragen.

Somit gilt der getroffene Beschluss ab 01.01.2019 nun für alle Schüler der Heilerziehungspflege in Baden-Württemberg, was nicht nur höhere Tabellenwerte, sondern auch z. B. freie Tage vor den Prüfungen mit sich bringt.

Bernd Widon, Vorsitzender der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Baden-Württemberg:

"Dies ist ein richtiger Schritt in die Richtung zur Gewinnung von zukünftigen Fachkräften, zumal die Wiege der Heilerziehungspflege in Baden-Württemberg steht."

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