Für die Löhne in der Altenpfege passiert was! In der Sachverständigenanhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages haben am 7. Mai viele Verbände u.a. kritisiert, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Tarifbindung lückenhaft ist.
Die Gewerkschaft ver.di hat aus diesem Anlass allen Angeordneten geschrieben und sie aufgefordert, diese Lücken zu schließen.
Wir, die Mitarbeiterseite der Caritas, haben das unterstützt und am 7. Mai ebenfalls einen Brief an alle Fachpolitiker/innen des Bundestages verschickt. Wir haben darin alle Argumente von ver.di mitgetragen und die Abgeordneten aufgefordert, die Pflegereform entsprechend der Forderungen von ver.di nachzubessern.
Leittarifverträge wie der TVöD, an denen wir uns orientieren, werden von starken, Gewerkschaften wie ver.di verhandelt. Das soll auch weiterhin so bleiben! Deshalb dürfen Pseudogewerkschaften, die Gefälligkeitstarifverträge abschließen, nicht salonfähig gemacht werden! Dumpingtarifverträge bringen auch kirchliche Tarifwerke wie die AVR-Caritas unter Druck. Das kann politisch nicht gewollt sein!
Nach längerem Hin und Her hatte sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform geeinigt. Es sieht zwar nicht keine 100-prozentige Pflicht zur Tarifbindung vor, aber auch keine Narrenfreiheit für Tarifverweigerer. Ein kleiner Schritt also.
Rolf Cleophas, Pressesprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Der Gesetzentwurf zur Pflegereform ist für die Caritas Mitarbeiterseite eine wichtige Etappe. Die Ziele bessere, flächendeckende Entlohnung des Pflegepersonals und Entlastung der Pflegebedürftigen sind erkennbar.
So weit wie jetzt, waren wir in der Debatte noch nie, auch, wenn dieser Gesetzentwurf noch Lücken in der Tarifanwendung zulässt. Die nächste Bundesregierung wird hierauf aufbauen können – und aufbauen müssen.“