Ab dem 1. Januar 2025 gibt es im Bereich des Rettungsdienstes neue Zulagen aber auch eine Erhöhung bestehender Zulagen.
Zulage für Notfallsanitäter
Im Juni 2024 hat die Bundeskommission der Caritas eine neue, monatliche Zulage für Notfallsanitäter beschlossen. Die Höhe der Zulage steigt mit den Jahren der Anstellung:
- ab dem dritten Tätigkeitsjahr* 150,00 Euro
- ab dem fünften Tätigkeitsjahr 250,00 Euro
- ab dem siebenten Tätigkeitsjahr 400,00 Euro
Zur Deckung des Personalbedarfs kann diese Zulage ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden. Bei Neuausschreibungen ist die Zulage bereits ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Die Zulage wird bis spätestens ab dem 1. Januar 2028 gezahlt.
* Für die Berechnung der für die Zulage relevanten Tätigkeitsjahre werden alle ununterbrochen zurückgelegten Zeiten in der Tätigkeit als Rettungsassistent und Notfallsanitäter beim selben Dienstgeber sowie die Zeiten der Ausbildung zum Notfallsanitäter berücksichtigt.
Zulage für Leiter einer Rettungswache
Im Oktober 2024 hat die Bundeskommission eine Erhöhung der Zulage für Rettungswachenleiter beschlossen, um diese Tätigkeit angemessen aufzuwerten.
Mitarbeiter der Vergütungsgruppen...
- 5c, Ziffer 1 (Rettungsassistenten/Notfallsanitäter als Leiter einer Rettungswache)
- 5b, Ziffer 1 (Rettungsassistenten/Notfallsanitäter als Leiter einer Rettungswache, denen mindestens 20 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind)
- 4b, Ziffer 1 (Rettungsassistenten/Notfallsanitäter als Leiter einer Rettungswache, denen mindestens 40 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind)
erhalten ab dem 1. Januar 2025 eine Zulage in Höhe von 500,00 Euro*.
Diese Zulage für die Leitungsfunktionion gibt es nicht zusätzlich zu der o.g. Zulage für Notfallsanitäter!
* alte Werte zur Kenntnis:
- 5c = 150,00 Euro
- 5b = 100,00 Euro
- 4b = 160,00 Euro