Ab dem 1. August 2024 gibt es nun auch in Bayern eine tarifliche Regelung für die praxisintegrierte Ausbildung in der Heilerziehungspflege nach dem neuen Schulversuch.
Mit dem neuen Schuljahr 2024/2025 beginnt in Bayern der Schulversuch „Zukunftschancen Heil-erziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger II"; der Beschluss der Regionalkommission Bayern regelt für diesen Zweck die tarifliche Einordnung.
Die neue tarifliche Regelung findet sich in Abschnitt I des Teils II. der Anlage 7 zu den AVR und gilt ausschließlich für praxisintegrierte Ausbildungen im Rahmen des bayerischen Schulversuchs.
Die Höhe der Vergütung der praxisintegrierten HEP-Ausbildung richtet sich in Bayern nach der für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann und beträgt
im ersten Ausbildungsjahr | 1.340,69 Euro |
im zweiten Ausbildungsjahr | 1.402,07 Euro |
im dritten Ausbildungsjahr | 1.503,38 Euro |
Darüber hinaus erhalten die Auszubildenden eine monatliche Zulage, eine Jahressonderzahlung und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch die "Wohnzulage".
Im Beschluss der Regionalkommission Bayern werden zudem geregelt
- das Berufspraktikum, falls nach dem genannten Schulversuch die Ausbildung in gegliederter (konsekutiver) Ausbildungsform erfolgt (Abschnitt H des Teils II der Anlage 7 zu den AVR),
- das „Heilerziehungspflegerische Einführungsjahr (HEJ)“, das im Schulversuch als Möglichkeit zur Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger eingeführt wird (Abschnitt C der Anlage 7b der AVR).
Der tarifliche Regelung der Regionalkommission Bayern findet keine Anwendung
- auf den zweijährigen fachschulischen theoretischen Ausbildungsteil, der im Schulversuch ebenfalls angesprochenen konsekutiven Ausbildungsform sowie
- auf Auszubildende in der bisherigen praxisorientierten Heilerziehungspflege-Ausbildung (nach § 3 Abs. 2 Bay-FSO mit Stundentafel nach Anlage 3).