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Informationen für Mitarbeitervertretungen

Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.

Die aktuellen Tarifabschlüsse für den Geltungsbereich des TV-L und des TV-Hessen wirken sich auch Caritas-Beschäftigte aus.

(Diese Mitteilung wurde aktualisiert nach Beschluss der Bundeskommission vom 16. Dezember 2021)

Die Anlage 21 AVR (Besondere Regelungen für Lehrkräfte) verweist bezüglich der Eingruppierung, Vergütung, Jahressonderzahlungen, Arbeitszeit, Überstundenregelung, Zeitzuschläge und Überstundenvergütung sowie Urlaub auf die für vergleichbare Beschäftigte des jeweiligen Bundeslandes geltenden Regelungen.

Die Anlage 21a (Lehrkräfte in der Altenpflege sowie im Gesundheits- und Sozialwesen) verweist nur hinsichtlich des Tabellenentgelts auf die jeweiligen Tarifverträge der Länder. Im Übrigen gelten die Regelungen AVR.

Corona-Sonderzahlung

Ohne Gegenstimme hat die Bundeskommission am 16. Dezember 2021 sichergestellt, dass...

  • die Beschäftigten der Anlage 21 eine Corona-Sonderzahlung nach den für vergleichbare Beschäftigte des jeweiligen Bundeslandes geltenden Regelungen und
  • die Beschäftigten der Anlage 21a spätestens im März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (bei Vollzeit) erhalten.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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