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Informationen für Mitarbeitervertretungen

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Wir möchten von Euch erfahren, ob die Praxisanleiterzulage gezahlt wird. Die Umfrage richtet sich an die Einrichtungen im Sozial- und Erziehungsdienst.

Bereits im Oktober 2022 wurde die neue Praxisanleiterzulage (Sozial- und Erziehungsdienst) beschlossen. Demnach haben Mitarbeitende Anspruch auf diese Praxisanleiterzulage, wenn sie zu mindestens 15 Prozent ihrer Gesamttätigkeit als Praxisanleiter mit der Ausbildung von Erziehern, Kinderpflegern, Sozialassistenten, Heilerziehungspflegern oder Heilerziehungspflegehelfern betraut sind.

Bis heute erreichen uns Meldungen, dass im Bereich der Regionalkommission Nord die Praxisanleiterzulage nicht gezahlt wird. Begründet wird dies mit der fehlenden Berufung zum Praxisanleiter oder aber dem Nichterreichen oder dem Nichtanerkennen der Zeiten für die 15 Prozent der Gesamttätigkeit.

Mit dieser Umfrage möchten wir uns ein genaueres Bild machen, wo und warum die Praxisanleiterzulage nicht gezahlt wird.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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Kerstin Bettels
Bistum Hildesheim
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Die Praxisanleiterzulage ist geregelt in Nr. 1 der Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen S 2 bis S 18, Anhang B zur Anlage 33.