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Informationen für Mitarbeitervertretungen

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Durch Beschlüsse der Bundeskommission sind die Tabellenentgelte in der S 9 für Gruppenleiter und andere im Jahr 2024 gleich zweimal angestiegen.

Die Werte der Entgeltgruppe S 9 waren in der Vergangenheit identisch mit denen der S 8b. Das wurde mit dem zweiten Beschluss zur Tarifrunde SuE im Dezember 2022 korrigiert: Ab dem 1. Oktober 2024 sind die Werte der Entgeltgruppe S 9 erhöht worden.

In diesem SuE-Beschluss ist ebenfalls geregelt worden, dass die neuen Werte der S 9 an allen Entgeltsteigerung, die bis zum 30. September 2024 beschlossen sind, teilnehmen - also auch an der allgemeinen Tarifrunde 2023.

Durch den Beschluss vom Dezember 2022 und durch die Tarifrunde 2023 ergeben sich für die S 9 also die folgenden Erhöhungsschritte:

Beträge in Euro

 EG  Stufe 1
 Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
 S 9 alt
 2.995,63  3.211,18  3.463,08  3.831,49  4.179,82  4.446,86
 S 9 ab 1. März 2024*  3.371,39  3.598,79  3.864,55  4.253,22  4.620,71  4.902,44
 S 9 ab 1. Okt. 2024*  3.439,30  3.671,40  3.935,15  4.325,50  4.694,75  4.979,60

* Ausnahme Region Ost: Hier greift noch der Eckpunktebeschluss von 2017/2019 mit Kompensation für verspätete Tariferhöhungen! Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier...

 

Garantiebetrag bei Höhergruppierung

Hat die ab 1. Oktober 2024 erfolgte Änderung der Tabellenwerte der Vergütung in der Entgeltgruppe S 9 Einfluss auf einen bisher gewährten Garantiebetrag bei Höhergruppierung?

§ 13 Absatz 4 Satz 6 sieht bei Höhergruppierungen innerhalb der Anlage 33 AVR einen Garantiebetrag vor (S 2 bis S 8b 72,99 Euro bzw. S 9 bis S 18 116,79 Euro).

Der Anspruch auf den Garantiebetrag besteht zeitlich nur so lange, wie die damit bezweckte Sicherung eines Mindestentgeltzuwachses der Höhergruppierung zu erfüllen ist. Der Garantiebetrag wird durch allgemeine Tariferhöhungen zwar nicht gekürzt, jedoch kann er durch die tariflichen Entgelterhöhung ausgeschöpft sein - und damit in voller Höhe entfallen. 

Den Anspruch auf einen Garantiebetrag hat - bei Erfüllung der Voraussetzungen - auch ein Mitarbeiter, der in der Aufstiegsentgeltgruppe der Endstufe zuzuordnen ist.

  • Genauere Informationen zum Garantiebetrag bei Höhergruppierung finden Sie in unserer Info zum SuE-Beschluss.

 

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 030 - 6796 936 32
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ak.mas Info Mai 2023 - SuE-Beschluss mit Erläuterungen Teil I + II

Aktualisierte, zusammengefasste Version zur Tarifaufwertung SuE - Stand Dez 2024
PDF | 353.76 KB | 10. Mai, 2023