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Die Regelungskompetenz der Regionalkommission Mitte könnte verlängert werden.

Wie bereits im Dezember 2024 mitgeteilt, gilt die bestehende Kompetenzübertragung für die RK-Mitte bezüglich der AVR Anlage 20 (Inklusionsbetriebe) bis zum 31. Dezember 2025.

Aktuell wird ein neuer Beschluss vorbereitet, um diese Kompetenzübertragung bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern.

Hintergrund:

Die Anlage 20 der AVR-Caritas bietet einen rechtlichen und tariflichen Rahmen für Mitarbeitende in Inklusionsbetrieben. Sie garantiert faire Arbeitsbedingungen und Vergütung und berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigung, um deren Teilhabe am Arbeitsleben sicherzustellen.

Wenn keine passenden Tarifverträge bestehen, können Inklusionsbetriebe Dienstverträge auf Grundlage von branchenüblichen Arbeitsbedingungen, Vergütungsregelungen, des Branchenmindestlohns oder des gesetzlichen Mindestlohns abschließen

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Matthias Bausch
Bistum Mainz
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