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Alle Informationen zur Tarifrunde 2018 in der Caritas: Zusammenfassung, Ergebnisse, Downloads

Caritas Tarifabschluss bestätigt: 7,5 Prozent in drei Schritten

Es ist geschafft! Die Mitarbeiterseite und die Dienstgeberseite der Caritas haben sich in der Bundeskommission nach wochenlangen Verhandlungen am 14. Juni in Fulda auf einen Tarifabschluss geeinigt! Die über 650.000 Beschäftigten in den rund 25.000 Caritas-Einrichtungen erhalten in drei Schritten zwischen 7,4 und 7,88 Prozent mehr Gehalt. Damit bleibt die Caritas im Wesentlichen auf dem Niveau des Öffentlichen Dienstes.

Mit der wertgleichen Übernahme durch die Regionalkommission Nord am 22. August hat auch die letzte der sechs Regionalkommissionen den Tarifabschluss der Caritas bestätigt.

Rolf Cleophas, Pressesprecher der Caritas Mitarbeiterseite (ak.mas):

„Mit dem Ergebnis können wir zufrieden sein. Es ist uns gelungen, einen Abschluss zu erringen, der in seinem Niveau dem Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst entspricht. Besonders untere Lohngruppen profitieren von diesem Tarifergebnis. Die Mitarbeiterseite hat sich in der Tarifrunde dafür eingesetzt, den Wert Sozialer Arbeit besser zu honorieren, dem sind wir ein Stück näher gekommen.“

Die Ergebnisse

  • Anlage 3 AVR Caritas (Regelvergütung für Anlagen 2, 2d und 2e, Verwaltungsdienst, Technik, Medizintechnik, Hauswirtschaft u.a.)
    zum 01.06.2018 +3,19 Prozent, zum 01.01.2019* +3,09 Prozent und zum 01.03.2020 +1,41 Prozent
  • Anlage 31 und 32 AVR Caritas (Pflegedienst Krankenhäuser und Altenhilfe)
    zum 01.06.2018 +2,9 Prozent, zum 01.01.2019* +3,29 Prozent und zum 01.01.2020 +1,04 Prozent
  • angelernte Pflegehilfskräfte (P4) erhalten ab 01.01.2020 (vor dem dritten Erhöhungsschritt) zusätzlich zu den Tarifsteigerungen einen Aufschlag von +1,3% in den Stufen 1 und 2, von +1,1% in der Stufe 3 und von +0,9% in den Stufen 4 bis 6.
  • Anlage 33 AVR Caritas (Sozial- und Erziehungsdienst)
    zum 01.06.2018 +3,11 Prozent, zum 01.01.2019* +3,02 Prozent und zum 01.03.2020 +1,03 Prozent. Berufseinsteiger erhalten in den drei zeitlichen Schritten jeweils höhere Zuwächse.
  • Einmalzahlung für untere Lohngruppen**
    Neben den prozentualen Gehaltssteigerungen erhalten die Beschäftigten der Anlagen 31 und 32 in den Entgeltgruppen P4 und P6, der Anlage 33 in den Entgeltgruppen S2 bis S4 sowie der Anlage 3 in den Vergütungsgruppen 12 bis 6b im Dezember 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro.
  • Die Monatsvergütung für Auszubildende bei der Caritas steigt ab 01.06.2018 um 50 Euro und ab dem 01.01.2019 um weitere 50 Euro.
  • Die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost wird bis 2022 in mehreren Schritten an das West-Niveau angeglichen.

Die beschlossenen mittleren Werte sind bis zum 31.08.2020 befristet.

* Ausnahme RK Nord: der zweite Erhöhungsschritt erfolgt hier drei Monate später; Kompensation mit Einmalzahlung 9,3% im Februar 2020.

** in der RK Ost am 21. März 2019 nachbeschlossen, nachzulesen hier

Weitere Bestandteile des Abschlusses

  • Im Krankenhausbereich wird der Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils um einen Tag erhöht.
  • Auszubildende zu Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) werden ab Juli 2018 neu in der Anlage 7 B II abgebildet.
  • Die Regelung zur Altersteilzeit nach Anlage 17a wird bis Ende 2021 verlängert.
  • Die Definition der Zusatzkräfte im häuslichen Umfeld in der ambulanten Pflege (Anlage 22) wird konkretisiert und auf Tätigkeiten beschränkt, die keine Vorkenntnisse oder Qualifikation im Sinne einer Ausbildung erfordern. Zusätzlich zur Vergütung nach Gruppe 11 Stufe 1 erhalten sie nun auch Weihnachtszuwendung und Urlaubsgeld.
    Außerdem werden ab dem 1. Januar 2019 Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege mit Tätigkeiten zur Unterstützung im Alltag in Angeboten nach § 45a SGB XI sowie Betreuungskräfte mit Tätigkeiten in der Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen i.S.d. § 43b SGB XI in die VG 10 der Anlage 2 zu den AVR eingruppiert und vergütet. Diese Mitarbeiter erhalten jedoch keine Kinderzulage. Für Betreuungskräfte, die am 31.12.2018 höher eingruppiert sind, verbleibt es bei der höheren Eingruppierung.
  • Dienstgeber, die ab dem 15.06.2018 an einem Zuschlagsverfahren für Beförderungsleistungen (Fahrdienst) teilnehmen, haben künftig die Möglichkeit, neue Mitarbeiter zum Entgelt nach dem mit ver.di ausgehandelten DRK-Reformtarifvertrag zu vergüten.
    Das bedeutet für die betroffenen Mitarbeiter eine niedrigere Vergütung als in § 3 der Anlage 23 AVR bereits vorgesehen.
    Die Bundeskommission sah sich zu diesem Schritt gezwungen, da die Entwicklung des Wettbewerbs die Entgelte im Fahrdienst immer weiter in Richtung Mindestlohn gedrückt hat und Einrichtungen der Caritas und Malteser weiter die Möglichkeiten behalten sollen, diese Leistungen anzubieten.
    Für die übrigen Mitarbeiter im Fahrdienst wurde der aktuell gültige Prozentsatz in § 3 der Anlage 23 AVR bis 2021 verlängert.
  • Die Regelungen des § 19 AT AVR sind überarbeitet worden. Damit entsprechen nun die Rechtsfolgen bei Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie die Regelung der Möglichkeit, einen Mitarbeiter über die Regelaltersgrenze hinaus befristet zu beschäftigten, wieder der aktuellen Gesetzeslage.

Beide Seiten der Bundeskommission werden nach der Gesetzesänderungen zur Refinanzierung der Personalkosten in der Krankenhauspflege über folgende Themen Verhandlungen aufnehmen: 1) Einrechnung der Pausenzeiten in die Arbeitszeit bei Wechselschicht 2) Entstehung von Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte bei Wechselschichtarbeit.

Übernahme durch die Regionalkommissionen

Der in der Bundeskommission (BK) verabschiedete Abschluss musste noch in den Regionalkommissionen (RK) umgesetzt werden. Diese haben bereits getagt und den Tarifabschluss bestätigt.

Die Regionalkommission Ost hatte bereits im Dezember 2017 eine stufenweise Angleichung an das West-Niveau bis 2020 beschlossen; das aktuelle Tarifergebnis wirkt sich auch hier aus! Allerdings gibt es in der RK Ost noch keinen Beschluss zur Einmalzahlung für die unteren Lohngruppen!

Die Regionalkommission Nord hat am 22. August in einer 2. Verhandlungsrunde den Tarifabschluss wertgleich übernommen. Einzige Ausnahme: der zweite Erhöhungsschritt (s.o.) erfolgt drei Monate später. Aus Kompensation hierfür erhalten die Caritas-Beschäftigten im Februar 2020 eine Einmalzahlung von 9,3% eines Monatsentgelts.

Ergebnise in den Regionalkommissionen

  • 21.06.2018 RK Ost (ab 01.07.2018 vereinbarte Erhöhungsschritte, s. RK INFO Ost)
  • 21.06.2018 RK Mitte (1:1 Umsetzung beschlossen, s. RK INFO Mitte)
  • 26.06.2018 RK Bayern (1:1 Umsetzung beschlossen, s. RK INFO Bayern)
  • 29.06.2018 RK NRW (1:1 Umsetzung beschlossen, s. RK INFO NRW)
  • 18.07.2018 RK BaWü (1:1 Umsetzung beschlossen, s. RK INFO BaWü)
  • 22.08.2018 RK Nord (1:1 Umsetzung beschlossen; 2. Erhöhungsschritt variiert, s. RK INFO Nord)

Danke an alle Unterstützer: Sie haben der Caritas Tarifrunde 2018 ein Gesicht gegeben! #WirSindEsWert

Ansprechperson

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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