Aktuell
Ist die rückwirkende Antragstellung auf Überleitung innerhalb der Ausschlussfristen der AVR möglich? (Überleitung - Frist für Antrag)
Nein, eine rückwirkende Antragstellung auf Überleitung ist nach den Überleitungs- und Zuordnungsregelungen für Bestandsmitarbeiter nach Anhang Überleitung der AVR ab 2027 nicht vorgesehen. Der Antrag kann nur auf die Zukunft gerichtet auf die in § 3 Teil I. Anhang Überleitung der AVR ab 2027 genannten Stichtage gestellt werden.
Stand: 10.12.2025
An wen oder wohin kann ich mich wenden, wenn ich mit der Antragstellung auf Überleitung nicht klarkomme oder weitere Fragen zur Überleitung habe? (Überleitung – Antrag)
Es kann verschieden Anlaufstellen geben, je nach Fragestellung. Das können z.B. sein:
Ihre Mitarbeitervertretung
Ihre Personalabteilung
Eine dritte Person, z.B. Rechtsanwalt, Gewerkschaft
Hinweis: Die ak.mas kann keine individuelle Rechtsberatung anbieten!
Stand: 10.12.2025
Wo finde ich die „Überleitungstabelle“? (Überleitung - Zuordnungstabelle „Überleitungstabelle“)
Es gibt keine Überleitungstabelle, sondern eine Mindestzuordnungstabelle, gem. § 2 Teil 1 im Anhang Überleitung der AVR ab 2027. (... mindestens...) i. V. m. § 3 Abs. 5 und § 4 Abs. 1 im Teil 1 im Anhang Überleitung. Die Mindestzuordnung sichert dabei eine Mindesteingruppierung im neuen System zu, lässt aber auch eine höhere Eingruppierung zu, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Stand: 10.12.2025
Was bedeutet Mindestzuordnung beim Wechsel in das neue System? (Überleitung - Zuordnung mindestens)
Bei der Überleitung darf eine Eingruppierung in die neue Entgeltordnung nicht niedriger erfolgen als in der Zuordnungstabelle (§ 2 Teil I. Anhang Überleitung) vorgesehen. Das es eine garantierte Mindesteingruppierung ist, regeln ausdrücklich § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 5 in Teil I. Anhang Überleitung.
Entscheidend für die Zuordnung ist nicht nur die Vergütungsgruppe nach Anlagen 2, 2d bzw. 2e, sondern auch die konkrete Ziffer in der Vergütungsgruppe, welche die übertragene, tatsächlich ausgeübte Tätigkeit des Mitarbeiters beschreibt.
Stand: 10.12.2025
Wo finde ich den Überleitungsrechner? (Überleitungsrechner)
Seit dem 19. Januar 2025 ist der von Dienstgeber- und Mitarbeiterseite gemeinsam erarbeitete AVR-Überleitungsrechner nutzbar. Mitarbeitende der Anlagen 2, 2d bzw. 2e erhalten damit eine Entscheidungshilfe, ob und wann sich ein Wechsel in die neue Entgeltordnung der AVR ab 2027 lohnt. Zum Ü-Rechner und zu einer ausführlichen Ausfüllanleitung als PDF gelangt man über die Seiten des Lambertus-Verlages:https://www.lambertus.de/avr-ueberleitungsrechner
Stand: 26.01.26