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Informationen für Mitarbeitervertretungen

Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.

 Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Seit dem 1. Juli 2022 gilt für alle zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste eine klare Grenze für sachgrundlose Befristungen. Ab sofort ist bei der Caritas die Befristung eines Dienstvertrages, ohne dass ein Sachgrund vorliegt, nur noch für die Dauer von 14 Monaten möglich. Eine sachgrundlose Befristung kann ab jetzt nur einmal verlängert werden.

 Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Die Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt die jüngsten Verbesserungen beim gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und fordert mehr Anstrengungen, um die Tarifbindung für soziale Berufe und Gesundheitsberufe flächendeckend zu stärken.

 Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Kein Bezug mehr auf die Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche im § 4 Abs. 3 AT AVR!

 Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Die Mitarbeiterseite hat in der März-Sitzung der Bundeskommission einen im Vergleich zur ersten Fassung von 2020 überarbeiteten Antrag zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes eingebracht.

 Arbeitszeit und Arbeitsrecht

In der zurückliegenden Ärztetarifrunde der Caritas hatte die Bundeskommission bei der Anzahl von möglichen Bereitschaftsdiensten eine Ausnahmeregelung für „kleine Fachabteilungen“ beschlossen. Diese Regelung war bis Ende März 2022 befristet und läuft nun aus.

 Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Arbeitsgruppe legt mehrheitsfähiges Ergebnis vor.

 Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Die Mitarbeiterseite der Caritas und der Zentralen Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Bereich haben lange dafür gekämpft. Nun hat der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn die Einschränkung sachgrundloser Befristung für rechtens erklärt.