Informationen für Mitarbeitervertretungen
Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.
Arbeitszeit und Arbeitsrecht
Ab Juli 2022: Sachgrundlose Befristung bei Caritas eingeschränkt!
Seit dem 1. Juli 2022 gilt für alle zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste eine klare Grenze für sachgrundlose Befristungen. Ab sofort ist bei der Caritas die Befristung eines Dienstvertrages, ohne dass ein Sachgrund vorliegt, nur noch für die Dauer von 14 Monaten möglich. Eine sachgrundlose Befristung kann ab jetzt nur einmal verlängert werden.
Caritas Mitarbeiterseite begrüßt deutliche Anhebung des Mindestlohns
Die Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt die jüngsten Verbesserungen beim gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und fordert mehr Anstrengungen, um die Tarifbindung für soziale Berufe und Gesundheitsberufe flächendeckend zu stärken.
Dienstpflichten / Loyalitätsobliegenheiten
Kein Bezug mehr auf die Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche im § 4 Abs. 3 AT AVR!
„Kurzarbeit“ im Vermittlungsausschuss
Die Mitarbeiterseite hat in der März-Sitzung der Bundeskommission einen im Vergleich zur ersten Fassung von 2020 überarbeiteten Antrag zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes eingebracht.
Bereitschaftsdienst Ärzte: Ausnahmerelung "Kleine Einheiten" läuft aus
In der zurückliegenden Ärztetarifrunde der Caritas hatte die Bundeskommission bei der Anzahl von möglichen Bereitschaftsdiensten eine Ausnahmeregelung für „kleine Fachabteilungen“ beschlossen. Diese Regelung war bis Ende März 2022 befristet und läuft nun aus.
RK Ost: Verkürzung der Arbeitszeit
Arbeitsgruppe legt mehrheitsfähiges Ergebnis vor.
Gericht bestätigt Einschränkung sachgrundloser Befristung
Die Mitarbeiterseite der Caritas und der Zentralen Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Bereich haben lange dafür gekämpft. Nun hat der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn die Einschränkung sachgrundloser Befristung für rechtens erklärt.