Informationen für Mitarbeitervertretungen
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26. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht
Die diesjährige Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt stand unter dem Leitmotiv „Mitentscheiden – mitgestalten – mitbestimmen. Stärkung der Mitbestimmung bei Veränderungsprozessen“.
Keine Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Mit dem 1. Januar 2023 wurde bundesweit für gesetzlich Versicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt.
Befristung von Arbeitsverträgen wird weiter eingeschränkt
Ab dem 1. Juni 2024 sind im Bereich der katholischen Kirche und ihrer Caritas sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen grundsätzlich* nicht mehr zulässig. Mit Sachgrund dürfen Arbeitsverträge dann längstens für sechs Jahre befristet werden, innerhalb dieses Zeitraums sind max. zwölf Verlängerungen zulässig.
Praxisanleiterzulage: In 40 Prozent der Einrichtungen wird nicht gezahlt
Die ak.mas hat eine bundesweite Umfrage in den Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes durchgeführt. Wir wollten wissen, wie die im Oktober 2022 von der Bundeskommission beschlossene Regelung zur Praxisanleiterzulage umgesetzt wird.
Mindestlohn steigt: Auswirkungen auch auf die Caritas!
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro. Dieser Mindestlohn ist als Grundentgelt einer Arbeitsstunde auf jeden Fall zu zahlen, und zwar unabhängig von den in den AVR aufgeführten, jeweils aktuell gültigen Tabellen.
Rettungsdienst: Stufenvorweggewährung für alle Berufsgruppen
Zur Bindung oder zur Gewinnung von Mitarbeitenden konnte bisher schon Notfallsanitätern, Rettungsassistenten und Rettungssanitätern ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweggewährt werden
Bundeskommission: viele Änderungen in der Pflege
Die Bundeskommission der Caritas hat am 19. Oktober in Fulda zahlreiche Änderungen in den AVR geschlossen, die Beschäftigte in der Pflege betreffen.